Bauleitpläne im Verfahren
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Allgemeines zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 Abs. BauGB (Baugesetzbuch)
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplanverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des § 3 BauGB (Baugesetzbuch) in 2 Schritten:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern u.a. zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit sich zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gegeben. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die ausgearbeitete Planung ist gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird in der Tagespresse bekanntgegeben.
Beide Beteiligungsverfahren erfolgen in der Regel in Form einer öffentliche Auslegung im Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Alzey. Ergänzend dazu werden die Unterlagen ausserdem im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey zur Verfügung gestellt.
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die öffentliche Auslegung mit Einsichtnahme im Rathaus aber auch durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen.
Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z. B. Textfestsetzungen und Begründung) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per Email direkt an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet werden.
Das nachfolgende Formblatt informiert über ggf. erforderlich Erhebungen von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO):
Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zur Zeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren:
Bebauungsplan Nr. 33a "Pfaffenhalder Weg"
Text der Bekanntmachung, die am 08.11.2024 in der Allgemeinen Zeitung Alzey veröffentlicht wurde:
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung)
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33a „Pfaffenhalder Weg“ der Stadt Alzey öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Schafhausen zwischen dem Pfaffenhalder Weg und der Gemarkungsgrenze und wird begrenzt
- im Norden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 82/2 (Fahrweg) bzw. die südliche Grenze der Parzelle Nr. 24/5,
- im Osten durch die westliche Grenze des Fahrwegs Flur 30 Nr. 77,
- im Süden durch die nördliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 37/3 bzw. Nr. 72 (Katharina-Mauer-Straße),
- im Westen durch die westliche Grenze der Parzelle Flur 30 Nr. 83 (Pfaffenhalder Weg).
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,44 ha, liegt in der Gemarkung Alzey, Flur 30 und beinhaltet folgende Flurstücke:
- Nr. 24/10, 24/11, 26/25 bis 26/40, 28/13, 28/16, 28/17, 30/5, 30/6, 32/1 bis 32/35, 37/2, 82/2 und 82/3 (ehem. Fahrweg), 83 (Pfaffenhalder Weg).
Die genaue Abgrenzung ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.
Durch den Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt vom
18.11.2024 bis zum 20.12.2024.
Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Bauleitplan einsehen:
- Planzeichnung (Entwurf - Stand 10/2024),
- Textliche Festsetzungen (Entwurf – Stand 10/2024)
- Begründung (Entwurf - Stand 10/2024)
Neben dem Entwurf des Bauleitplans werden folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
- Umweltbericht (WSW, Oktober 2024)
Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung.
- Fachgutachten:
- Anlage 1: Geotechnischer Bericht (ROMAG. Rolf Mang Geo- und Umweltberatung, Geotechnischer Bericht 2019)
Der geotechnische Bericht enthält u. a. Aussagen zu den durchgeführten Untersuchungen, zur geografischen Lage und Topografie des Plangebiets, zur Erdbebenzone, zu den Untergrundverhältnissen, zur Hangstabilität, den Bodenkennwerten, zum geologischen Schichtenaufbau, zur abwassertechnischen Beurteilung, zu den Grundwasserverhältnissen und zur Untergrunddurchlässigkeit und zur Tragfähigkeit des Untergrunds. Zudem wurden basierend auf diesen Ergebnissen Empfehlungen zum Aufbau der Verkehrsflächen und Aussagen zur Versickerungsfähigkeit/Wasserdurchlässigkeit getroffen.
- Anlage 2: Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (WSW & Partner GmbH 2020)
In der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Insbesondere wird eine mögliche Betroffenheit besonders oder streng geschützter Arten der Fauna und Flora ermittelt. Bei nachgewiesener Betroffenheit werden entsprechend artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs-, und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) formuliert.
- Anlage 3: Schalltechnisches Gutachten (WSW &Partner GmbH, Schalltechnisches Gutachten August 2020)
Das schalltechnische Gutachten enthält u.a. Aussagen zu bestehenden und zu den künftig zu erwartenden Schallquellen / - Emissionen (Gewerbelärm und Verkehrslärm) und zu den daraus zu erwartenden Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung des Plangebietes.
- Anlage 4: Entwässerungstechnische Voruntersuchung (Ros- Baulandentwicklung, August 2020)
Die entwässerungstechnische Voruntersuchung enthält Aussagen zur geplanten Gebietsentwässerung unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, des geplanten Versiegelungsgrads bzw. der geplanten Flächenaufteilungen, der Niederschlagsdaten und der zu erwartenden Abflusswerte. Ausserdem werden darin vorliegende Informationen zur Starkregengefährdung berücksichtig und Aussagen zur Dimensionierung der Regenwasserrückhaltemaßnahmen getroffen.
- Genehmigungen sowie - nach Einschätzung der Stadt Alzey wesentliche - bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Art der vorhandenen Information
Thematischer Bezug bzw. schlagwortartige Charakterisierung der behandelten Umweltthemen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
- 3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Naturschutzverbänden
- Schutzgut Klima,
- Artenschutz,
- Schutzgut Landschaft,
- Gewässer- und Hochwasserschutz, Hochwassergefährdung, Starkregenschutz,
- Energieversorgung,
- Bodenschutz,
- Ausgleichsmaßnahmen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu dem o.g. Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden:
annette.schneider@alzey.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Alzey abgerufen werden kann.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Zum Anzeigen unserer Bauleitpläne im PDF-Format benötigen Sie einen entsprechenden Viewer.
Zeitraum:
18.11.2024 bis zum 20.12.2024
Unterlagen:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Begründung - Anlage 1 - Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht)
- Begründung - Anlage 4 - Entwässerungstechnische Voruntersuchung
- Begründung - Anlage 3 - Schalltechnisches Gutachten
- Begründung - Anlage 2 -Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbericht
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit umweltrelevantem Beitrag
Flächennutzungsplan der Stadt Alzey - 11. Änderung (Pfaffenhalder Weg)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Text der Bekanntmachung, die am 08.11.2024 in der Allgemeinen Zeitung Alzey veröffentlicht wurde:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzey-öffentlich ausgelegt.
Gegenstand der 11. Änderung ist:
- die Neuausweisung einer ca. 2,4 ha großen Wohnbaufläche (W) im Nordosten von Alzey-Schafhausen östlich des Pfaffenhalder Wegs,
- die Herausnahme einer ca. 2,0 ha großen geplanten gemischten Baufläche (M) im Nordwesten von Alzey-Schafhausen und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“,
- die Herausnahme einer ca. 1,4 ha großen geplanten Wohnbaufläche (W) im Osten von Alzey (östlich der Pfalzgrafenstraße) und ihre Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“
Die genaue Lage der Flächen ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt vom
18.11.2024 bis zum 20.12.2024.
Während dieser Zeit kann die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bauleitplanung.php“ folgende Unterlagen zum Bauleitplan einsehen:
- Planzeichnung (Entwurf - Stand 10/2024),
- Begründung inklusive Umweltbericht (Stand 12/2023).
Neben den o.g. Unterlagen zum Bauleitplan werden folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten auf der Internetseite der Stadt Alzey unter www.alzey.de zur Einsichtnahme bereitgestellt:
- Umweltbericht (WSW, Dezember 2023)
Der Umweltbericht enthält sämtliche gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte, so v.a. eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden, eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden – dies u.a. mit einer schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte es derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einer schutzgutbezogenen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, einschließlich evtl. Überwachungsmaßnahmen, einer Darlegung der Ergebnisses der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, einer Beschreibung von Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind; sowie zusätzliche Angaben (Beschreibung von verwendeten technischen Verfahren und von Monitoring-Maßnahmen sowie eine Referenzliste der Quellen) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung.
- Genehmigungen sowie - nach Einschätzung der Stadt Alzey wesentliche - bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Art der vorhandenen Information
Thematischer Bezug bzw. schlagwortartige Charakterisierung der behandelten Umweltthemen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:
- 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie anerkannten Naturschutzverbänden
- Landespflege und Naturschutz,
- Gewässer- und Hochwasserschutz, Hochwassergefährdung, Starkregenschutz,
- Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser),
- Bodenschutz.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die interessierte Öffentlichkeit auch während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) Einblick in die o.g. Unterlagen nehmen. Außerdem stehen sachverständige Bedienstete der Stadtverwaltung zur Verfügung, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu dem o.g. Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen können elektronisch an folgende Mail-Adresse übermittelt werden:
annette.schneider@alzey.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege - z.B. in sonstiger Weise schriftlich - bei der Stadtverwaltung Alzey (Ernst-Ludwig-Straße 42, Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt) abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt Alzey unter „www.alzey.de“ einsehbar.
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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Zeitraum:
18.11.2024 - 20.12.2024Unterlagen: