Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes"
Die Kita "Hanni Kipp - Haus des Kindes" stellt sich vor!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Das Besondere am „Haus des Kindes“ ist, dass Kinder im Alter zwischen 1 Jahr und 14 Jahren unter einem Dach betreut werden. Außer einer Krippengruppe, einer altersgemischten Gruppe, zwei geöffneten Gruppen und zwei Regelgruppen ist auch der Hort des ASB für Schulkinder vorhanden. Wir sind in der glücklichen Lage eine integrierte Waldgruppe anbieten zu können.
Für alle Altersgruppen bieten wir ausreichend Plätze an. Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Auch für die Verpflegung unserer Kleinen ist bestens gesorgt. Eine Hauswirtschafterin richtet mittags das frische, aus regionalen Produkten gekochte Essen für die Gruppen an.
Unsere Kindertagesstätte befindet sich zentral, aber dennoch ruhig in einer Seitenstraße gelegen, mitten im Herzen von Alzey. Warme Farben, ganz viel Holz in den lichtdurchfluteten Räumen sowie ein großzügiges Außengelände laden zum Spielen und Toben ein. In unserem „Haus des Kindes“ in der Pestalozzistraße, fühlen sich Kleine und Große wohl – gerne können sie sich selbst davon überzeugen.
Öffnungszeiten
Diese Informationen werden zur Zeit überarbeitet und stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Konzeption
Wir bieten Platz für bis zu 120 Kinder, die in 6 Gruppen aufgenommen werden können. Die Gruppen teilen sich wie folgt auf:
- 1 altersgemischte Gruppe mit 15 Plätzen, davon maximal sieben Plätze für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr (pro Gruppe).
- 1 geöffnete Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, davon 3 bis 4 Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
- 1 geöffnete Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, davon 5 bis 6 Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.
- 2 Regelgruppen mit insgesamt 45 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, davon eine Waldgruppe mit 20 Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.
- 1 Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr.
Dem Haus des Kindes liegt die Idee zugrunde, Eltern die Möglichkeit einer ganzheitlichen Betreuung ihrer Kinder im Alter von 0-14 Jahren in einem Gebäude zu ermöglichen. Es soll ihnen kurze Wege bieten und den Kindern einen leichten und harmonischen Übergang von Kindertagesstätte in den Hort gewährleisten.
Die Arbeit im Haus des Kindes orientiert sich am Situationsansatz. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes steht das Kind mit seinen Interessen, Kompetenzen und Entwicklungsbedürfnissen.Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat
Zu unserem Konzept gehört vor allem auch die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Einbeziehung der Eltern und ihre Kompetenzen sind von zentraler Bedeutung, denn Sie sind der wichtigste Begleiter ihrer Kinder. Sie sind Motor für die Entwicklung und die Vermittlung von Werten, Bildungsvoraussetzungen und Bildungsinhalten. Aus diesem Grund benötigen wir die Unterstützung der Eltern. Vor dem Hintergrund, dass alle Familien vor die Herausforderung gestellt werden, bei Veränderungen mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzuhaben, möchten wir unseren Eltern die Möglichkeit geben, uns durch die aktive Mitarbeit zu unterstützen und sich als lebendige Gemeinschaft, gemeinsam mit uns, um das Wohl Ihrer/unserer Kinder zu bemühen.
Ein zusammenhängender sozialer Veränderungsprozess erfordert nicht nur generell Flexibilität und Anpassungsbereitschaft von den Eltern, sondern auch von einer Kindertagesstätte, die bereit sein muss, neue Wege zugehen. Wir sind dazu bereit, Sie auch?
Waldkindergarten
Das Projekt „Waldkindergarten“ läuft seit dem Jahr 2008. Die Kinder werden täglich mit dem Bus in den Wald gefahren. Nach dänischem Vorbild, werden in dieser Gruppe bis 20 Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr jeden Morgen im Wald ihre elementaren Erfahrungen sammeln. Während ein herkömmlicher Waldkindergarten außer einem Bauwagen, einer Schutzhütte o.a. keinen festen Sitz hat, gehört eine integrierte Waldgruppe zu unserer festen Einrichtung.
Termine
2024
OKTOBER
04.10.2024 Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit - die Kita bleibt
geschlossen12.10.2024 Elternsprechtag NOVEMBER
08.11.2024 Lichterfest im Kindergarten ab 16 Uhr - die Kita schließt um 12 Uhr (mit Mittagessen) DEZEMBER
20.12.2024 letzter Kita-Tag vor den Weihnachtsferien - die Kita schließt um 12 Uhr (mit Mittagessen) 23.12.2024 - 06.01.2025 Weihnachtsferien 2025
JANUAR
07.01.2025 erster Kita-Tag nach den Weihnachtsferien FEBRUAR
28.02.2025 Fastnachtsfeier MÄRZ
03.03.2025 Rosenmontag - Kita geschlossen 29.03.2025 Elternsprechtag APRIL
MAI
24.05.2025 Frühlingsfest 30.05.2025 Brückentag nach "Christi Himmelfahrt" - Kita geschlossen JUNI
05. + 06.06.2025 Konzeptionstage - Kita geschlossen 27.06.2025 Schulkinder Ausflug und Übernachtung - Kita geschlossen JULI / AUGUST
28.07. - 15.08.2025 Sommerferien SEPTEMBER
22.092025 Winzerfest "Tag der Betriebe" - Kita schließt um 13 Uhr
(mit Mittagessen)OKTOBER
02.10.2025 Brückentag vor dem "Tag der Deutschen Einheit" - Kita geschlossen NOVEMBER
06.11.2025 Lichterfest ab 16 Uhr - Kita schließt um 13 Uhr (mit Mittagessen) DEZEMBER
19.12.2025 letzter Kita-Tag vor den Weihnachtsferien 22.12.2025 - 05.01.2026 Weihnachtsferien 06.01.2026 1. Kita-Tag nach den Weihnachtsferien Chronik
1992 Eröffnung der Kindertagesstätte Pestalozzistraße in dem ehemaligen Pavillon der Albert-Schweitzer-Schule. 2010 Da im Jahr 2010 der bauliche Zustand des Gebäudes gravierende Mängel aufwies, hatte man sich dazu entschlossen, eine neu Einrichtung am selben Standort zu bauen. 06.03.2012 Spatenstich mit offiziellem Baubeginn der neuen Kindertagesstätte mit Umbenennung der Einrichtung in Hanni Kipp – Haus des Kindes. 22.08.2013 Offizielle Eröffnung der Kindertagesstätte Hanni Kipp – Haus des Kindes 15.06.2020 Einweihung des Anbaus (insg. 500 m²) - der Anbau bietet Platz für zwei zusätzliche Gruppen 18.08.2021 Verleihung der Landesklimaschutzplakette der Energieagentur Rheinland-Pfalz für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Häufig gestellte Fragen
- Was kostet das Essen?
Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich 233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich 142 EsstageBerechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate = 46,50 €
90 Esstage x Kosten : 12 Monate = 29,50 €Veranlagt werden die reinen Esstage der Kinder, d.h. Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
- Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
In Rheinland-Pfalz haben seit dem 01.08.2010 Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag, einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat ab dem 01.08.2013 „ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
- Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/ nachlesen.- Was ist, wenn keine Plätze frei sind?
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und 1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedene Betreuungslösungen zu erarbeiten.
- In welcher Kita melde ich mein Kind an?
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch.
Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5 KitaG).- Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit.
Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:- Geschwisterkind, hat die Familie bereits ein Kind in der Einrichtung
- Geburtsdatum, ältere Kinder werden zuerst genommen
- Alleinerziehende Berufstätige
- Erwerbstätigkeit der Eltern,
- Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. sich in Schul- oder
- Hochschulausbildung befindend,
- Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches oder pädagogische Notwendigkeit (Gewährleistung des Kindeswohls durch entsprechende Förderung)
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
- Was kostet das Essen?
FSJ