Kita "Haus der Klänge"
Die Kita "Haus der Klänge" stellt sich vor!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Unsere Kindertagesstätte ist eine im September 2013 in Holzständer-bauweise eröffnete 6-gruppige Einrichtung im Alzeyer Westen, die sich architektonisch an das fallende Gelände anschmiegt. Es gibt vier Regelgruppen mit je 25 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sowie eine Krippengruppe mit 13 und eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen.
Wenn Sie vor das Gebäude treten und Sie die großen, gläsernen Flügeltüren öffnen, gleitet Ihr Blick unweigerlich auf einen Flügel. Die musikalische Bildungsarbeit nimmt einen großen Anteil in unserer täglichen Arbeit mit den Kindern ein und bildet somit unseren Schwerpunkt. Deshalb heißen unsere Gruppen auch Glöckchen, Rasseln, Gitarren, Flöten, Klavier und Trommel, die Instrumente sind über den Gruppentüren erkennbar angebracht.
125 Kinder und 19 pädagogische Fachkräfte verbringen in unserer Kita gemeinsam den Tag.
In unseren hellen Gruppenräumen mit großen Panoramafenstern können die Kinder in jeweils einem Haupt-und Nebenraum zusammen spielen, basteln und viele andere tolle Dinge erleben. Unsere 3 Lichthöfe laden zum Spielen und sich bewegen an der frischen Luft ein.
Betreuungsformen unserer Einrichtung
Ü2 Betreuungsangebot für 7 Std-Kinder
Mo - Fr 7.30 – 14.30 Uhr
Abholzeiten: 11.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.30Ü2 Betreuungsangebot für 9 Std-Kinder (Ganztagsplatz)
Mo – Fr 7.30 – 16.30 Uhr
Abholzeiten: 11.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 UhrU2 Betreuungsangebot nur 9 Std möglich (Ganztagsplatz)
Mo – Fr 7.30 – 16.30 Uhr
Abholzeiten: 11:15 – 11:45 Uhr und 13:00 – 16:30 UhrBei Bedarf können in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Kita-Leitung, im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Kindergartens, abweichende Zeiten vereinbart werden.
Konzeption
Musikalische Ausrichtung
Uns ist das gemeinsame Singen und Musizieren sehr wichtig, getreu nach dem Motto: “MUSIK IST PROGRAMM“! Hier kommen die Kinder schon im Krippenalter in Kontakt und Berührung mit Orff-Instrumenten, können sie in die Hand nehmen und ausprobieren. Wir lieben bunte Töne die für eine „unendliche Vielfalt der Musik“ (Leonard Bernstein) stehen und sich auch im Alltag der Kita widerspiegeln.
Die Vielfalt der Bildungsbereiche Sprache, Tanz, Bewegung, Naturwissenschaften, Motorik, Gestaltung von Gemeinschaften und Beziehungen, Wahrnehmung, künstlerische Ausdrucksformen, Medien, aber auch die Vielfalt der Kinder, die aus verschiedenen Kulturen stammen, die unterschiedliche (Mutter-)Sprachen sprechen und die Vielfalt der Teammitarbeiter. Kinder und Erzieherinnen sollen in einen harmonischen Zusammenklang gebracht werden, den „richtigen Ton“ treffen, wo jeder sich wohlfühlt, respektiert und beachtet wird. Keine heile Welt, denn außer den hellen gibt es auch die dunklen Töne. Neben Streit und Weinen steht dann wieder Lachen und fröhlich sein. Die Musik dient sowohl als emotionales Barometer, als auch als Bildungsmedium.
Gruppenstrukur
Wir haben aktuell 4 Regelgruppen mit je 25 Plätze für Kinder ab dem vollendeten 3 Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Eine Krippengruppe mit 13 Plätze für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr und eine Krippengruppe mit 12 Plätze für Kinder vor dem vollendeten 3. Lebensjahr.
Täglich machen wir die Erfahrung, dass Musik die Kinder vereint, sie leichter Kontakte knüpfen und sich sprachlich weiterentwickeln lässt.
Kombiniert mit anderen Bildungselementen wie z.B. Bewegung und Kreativität entsteht so ein ganzheitliches Paket, so dass die Kinder auf Ihr weiteres Leben gut vorbereitet sind und sie zu starken, selbstbewussten Menschen heranwachsen lässt.
Vorschulkonzept
Zusammenarbeit mit Eltern, Elternbeirat
Uns ist es wichtig, dass:
- Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt
- Ihr Kind fähig ist in einer Gemeinschaft zu bestehen und zu leben (Entwicklung von sozialer Kompetenz)
- Ihr Kind gerne zu uns in die Kita kommt und sich wohlfühlt
- Ihr Kind ernst genommen wird und eigene Erfahrungen sammelt
Aus diesem Grund ist unser Ziel, eine „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Eltern und Familie aufzubauen. Wir möchten die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung mit den Eltern teilen. Kindergartenarbeit kann ohne intensive Zusammenarbeit mit Eltern nicht erfolgreich sein.
Termine
2024
JANUAR
02.01. - 03.01.2024 Desinfektionstage - die Kita bleibt geschlossen 04.01.2024 1. Kita-Tag nach den Weihnachtsferien FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
MAI
JUNI
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
OKTOBER
NOVEMBER
DEZEMBER
Chronik
01.09.2013
offizielle Eröffnung Häufig gestellte Fragen
- Was kostet das Essen?
Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich 233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich 142 EsstageBerechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate = 46,50 €
90 Esstage x Kosten : 12 Monate = 29,50 €Veranlagt werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
- Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
In Rheinland-Pfalz haben seit dem 01.08.2010 Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag, einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat ab dem 01.08.2013 „ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
- Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/ nachlesen.- Was ist, wenn keine Plätze frei sind?
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und 1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedenen Betreuungslösungen zu erarbeiten.
- In welcher Kita melde ich mein Kind an?
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch. Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5 KitaG).
- Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:
- Geschwisterkind, hat die Familie bereits ein Kind in der Einrichtung
- Geburtsdatum, ältere Kinder werden zuerst genommen
- Alleinerziehende Berufstätige
- Erwerbstätigkeit der Eltern,
- Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. sich in Schul- oder
- Hochschulausbildung befindend,
- Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches oder pädagogische Notwendigkeit (Gewährleistung des Kindeswohls durch entsprechende Förderung)
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
- Was kostet das Essen?
FSJ
Wenn Sie Interesse an einer FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr) in einer unserer städtischen Kindertagesstätten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich bei uns melden.