Kita "Haus der Klänge"

Die Kita "Haus der Klänge" stellt sich vor!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Kindertagesstätte interessieren und möchten uns kurz vorstellen.
Unsere Kindertagesstätte ist eine im September 2013 in Holzständer-bauweise eröffnete 6-gruppige Einrichtung im Alzeyer Westen, die sich architektonisch an das fallende Gelände anschmiegt.
125 Kinder im Alter von 1-6 Jahren werden täglich von 19 pädagogischen Fachkräften betreut. Es gibt vier Regelgruppen mit je 25 Plätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sowie eine Krippengruppe mit 13 und eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen. Unsere Einrichtung hält außerdem 5 Plätze für Kinder unter 2 Jahren vor.
Unser Team konzentriert sich im Alltag besonders auf die musikalische Förderung sowie auf die Sprachförderung, die interkulturelle Arbeit und Partizipation. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, ihre Musikalität durch die angebotenen offenen Musikstunden, das Musiktheater und die Eltern-Kind-Musikstunden zu entdecken und zu vertiefen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist die Sprachförderung in unserer Kita. Durch die alltagsintegrierte Sprachförderung, die gruppenübergreifenden Lese-Stunden und unser Sprachprojekt „Mit Wiwaldi im Gespräch“ wird die sprachliche Entwicklung in unserer Kita gezielt unterstützt und gefördert.
Darüber hinaus legen wir sehr viel Wert auf Partizipation. Unsere Kita-Kinder werden in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen und lernen Verantwortung für sich selbst oder die Gruppe zu übernehmen. Sie werden aktiv mit an der Gestaltung ihres Alltags, sei es bei der Auswahl von Aktivitäten, Planungen von Festen oder bei der Mitbestimmung von Regelungen miteinbezogen.
Unsere Einrichtung ist geprägt von Diversität. Aus diesem Grund legen wir einen besonderen Fokus auf die interkulturelle Arbeit. Durch vielseitige Angebote fördern wir das Verständnis und den respektvollen Umgang mit unterschiedlichen Kulturen. Wir arbeiten eng mit Familien aus verschiedenen Herkunftsländern zusammen und bieten den Kindern die Möglichkeit, unterschiedliche Traditionen und Bräuche kennenzulernen. In unserer Kita schaffen wir ein Umfeld, in dem Diversität nicht nur akzeptiert, sondern auch gelebt wird.
Um die bestmögliche Entwicklungen für jedes einzelne Kind zu ermöglichen, arbeiten wir eng mit allen kitarelevanten Personen zusammen. Besonders mit den Eltern pflegen wir eine vertrauliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit und bieten zudem einmal im Monat ein Elterncafé für alle Eltern an.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten noch mehr über uns erfahren? Dann finden Sie detailliertere Informationen unter der Rubrik Konzeption. Dort erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unser pädagogisches Konzept.
Betreuungsformen unserer Einrichtung
Ü2 Betreuungsangebot für 7 Std-Kinder
Mo - Fr 7.30 – 14.30 Uhr
Abholzeiten: 11.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.30Ü2 Betreuungsangebot für 9 Std-Kinder (Ganztagsplatz)
Mo – Fr 7.30 – 16.30 Uhr
Abholzeiten: 11.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 UhrU2 Betreuungsangebot nur 9 Std möglich (Ganztagsplatz)
Mo – Fr 7.30 – 16.30 Uhr
Abholzeiten: 11:15 – 11:45 Uhr und 13:00 – 16:30 UhrBei Bedarf können in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Kita-Leitung, im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Kindergartens, abweichende Zeiten vereinbart werden.
Konzeption
Zusammenarbeit mit Eltern, Elternbeirat
Uns ist es wichtig, dass:
- Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt
- Ihr Kind fähig ist in einer Gemeinschaft zu bestehen und zu leben (Entwicklung von sozialer Kompetenz)
- Ihr Kind gerne zu uns in die Kita kommt und sich wohlfühlt
- Ihr Kind ernst genommen wird und eigene Erfahrungen sammelt
Aus diesem Grund ist unser Ziel, eine „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Eltern und Familie aufzubauen. Wir möchten die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung mit den Eltern teilen. Kindergartenarbeit kann ohne intensive Zusammenarbeit mit Eltern nicht erfolgreich sein.
Termine
2025
JANUAR
FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
MAI
JUNI
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
OKTOBER
NOVEMBER
DEZEMBER
Chronik
01.09.2013
offizielle Eröffnung Häufig gestellte Fragen
- Was kostet das Essen?
Die Verpflegungspauschale für die städtischen Kindertagesstätten werden als Pauschalbetrag auf 12 Monate verteilt. Dadurch können gleich bleibende Monatsbeiträge in Rechnung gestellt werden. Für die Errechnung des zu zahlenden Pauschalbetrages werden nur die tatsächlichen Tage der Verpflegung des Kindes in Rechnung gebracht.
Die Berechnungsgrundlage gestaltet sich wie folgt:
Verpflegungstage:
ganztags durchschnittlich 233 Esstage
8 Tage durchschnittlich 90 Esstage
9-12 Tage durchschnittlich 142 EsstageBerechnung:
233 Esstage x Kosten : 12 Monate = 76,00 €
142 Esstage x Kosten : 12 Monate = 46,50 €
90 Esstage x Kosten : 12 Monate = 29,50 €Veranlagt werden die reinen Esstage der Kinder, d.h., Ferienzeiten sind grundsätzlich beitragsfrei und wurden bei der Berechnung bereits abgezogen.
- Ab wann habe ich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
In Rheinland-Pfalz haben seit dem 01.08.2010 Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, das heißt mit dem 2. Geburtstag, einen „Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten“ (§ 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz [KitaG]). Diese „Verpflichtung (...) erstreckt sich auf ein Angebot vor- und nachmittags.“ (§ 5 Abs. 2 KitaG) Seit dem 01.08.2010 „ist der Besuch des Kindergartens (zudem) für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei.“ (§ 13 Abs. 3 KitaG).
Bundesweit hat ab dem 01.08.2013 „ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, [...] bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ (§ 24 Abs. 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII] in der Fassung ab 01.08.2013). Die regelmäßige tägliche Betreuungszeit richtet sich nach den individuellen Bedarfen; in aller Regel handelt es sich bei betreuten 1-Jährigen um Ganztageskinder.
- Sind alle Kindergartenplätze beitragsfrei?
Nein, denn nach dem rheinland-pfälzischen KitaG sind für die Betreuung von unter 2-Jährigen Elternbeiträge zu erheben. Die Elternbeiträge für Krippenkinder (Kinder unter 2 Jahren) variieren je nach Einkommen und Kinderzahl. Familien mit vier und mehr Kindern zahlen keinen Beitrag.
Der Elternbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Er kann bei Familien mit geringem Einkommen gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugendamt übernommen werden. Die Beiträge können sie unser: http://www.kreis-alzey-worms.eu/ nachlesen.- Was ist, wenn keine Plätze frei sind?
Die Erfüllung der Rechtsansprüche für 2-Jährige und 1-Jährige sowie für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt obliegen dem öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe; im Falle der Nichterfüllung ist daher das Jugendamt zuständig. In unserem Landkreis also das Kreisjugendamt Alzey-Worms. Empfehlenswert wäre, im Gespräch mit dem Kreisjugendamt, verschiedenen Betreuungslösungen zu erarbeiten.
- In welcher Kita melde ich mein Kind an?
Eltern haben gem. § 5 SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht, wonach sie zwischen Einrichtungen und verschiedenen Trägern wählen können. Überlegen Sie, welche Kriterien für Ihren Kitaplatz besonders wichtig sind. Schauen Sie sich die für Sie in Frage kommenden Kitas an. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Leitung der Einrichtung und nehmen Sie sich etwas Zeit für den Besuch. Doch Achtung: Das Wunsch- und Wahlrecht eröffnet den Eltern nicht das Recht auf Aufnahme ihres Kindes in eine bestimmte Kindertagesstätte: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch aus § 5 KitaG gegen den Träger einer Kindertagesstätte auf Aufnahme in eine konkrete Kindertagesstätte oder auf einen bestimmten Platz (Gerstein et. al. Kommentar zum KitaG, Rz. 12 zu § 5 KitaG).
- Wer entscheidet, ob mein Kind genommen wird?
Über die Vergabe der Plätze entscheidet der Träger der Kindertagesstätte im Rahmen seiner Trägerhoheit. Folgende Aufnahmekriterien können zu Grunde gelegt werden:
- Geschwisterkind, hat die Familie bereits ein Kind in der Einrichtung
- Geburtsdatum, ältere Kinder werden zuerst genommen
- Alleinerziehende Berufstätige
- Erwerbstätigkeit der Eltern,
- Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme bzw. sich in Schul- oder
- Hochschulausbildung befindend,
- Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches oder pädagogische Notwendigkeit (Gewährleistung des Kindeswohls durch entsprechende Förderung)
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung Alzey und das Kreisjugendamt des Landkreises Alzey-Worms gerne zur Verfügung.
- Was kostet das Essen?
FSJ
Wenn Du Interesse an einer FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr) in einer unserer städtischen Kindertagesstätten hast, dann melde Dich gerne bei uns!



