Reservierung eines Trautermines
Der gewünschte Trautermin kann entweder telefonisch oder bei einer persönlichen Vorsprache während der Öffnungszeiten des Standesamtes vorreserviert werden.
Die Terminvorreservierung bedeutet lediglich, dass dieser Termin frei gehalten wird.
Eine Eheschließung an diesem Termin kann jedoch nur erfolgen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen nach der Anmeldung der Eheschließung abschließend geprüft sind.
Auskunft über die verfügbaren Trautermine erteilt Ihnen das Standesamt bzw. die Trautermine werden jährlich zum 01. November für das Folgejahr auf unserer Homepage veröffentlicht. Ab diesem Tag können die Termine per Mail bzw. am nächsten Werktag auch telefonisch reserviert werden.
Je nachdem, ob die Trauung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. außerhalb des Rathauses vorgenommen wird, erhebt das Standesamt eine zusätzliche Gebühr von bis zu 177,00 Euro.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige und Deutsche, für die Entscheidungen im Ausland getroffen wurden (zum Beispiel Scheidung):
In den meisten Fällen ist ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beziehungsweise eine Scheidungsanerkennung beim Oberlandesgericht in Koblenz erforderlich. Bei diesen Verfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat gerechnet werden. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens ist eine vorherige Reservierung eines Trautermins nicht möglich.
Reservierungen, die unter Angabe falscher Daten erfolgen, sind nicht verbindlich. Eine Eheschließung kann ohne die vorgeschriebenen Verfahren nicht erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt.