Rotes Kreuz

Wahl zum Beirat für Migration und Integration

Wahl zum Beirat für Migration und Integration

Wahl zum Beirat für Migration und Integration

Am 10. November 2024 werden in vielen rheinland-pfälzischen Kommunen die Mitglieder der Beiräte für Migration und Integration (BfMI) neu gewählt, so auch in der Stadt Alzey und im Landkreis Alzey-Worms.

Gewählt wird in Landkreisen mit mehr als 5.000 und in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den BfMI zeigen die Bereitschaft die Politik der Stadt mitzugestalten.

Ziel der Beiräte ist es Brücken zwischen Verwaltung, Politk und den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund sowie deren Vereinen zu bauen.

Der Beirat besteht in Alzey aus 15 Mandatsträgerinnen und -trägern, von denen 10 gewählt und bis zu 5 vom Stadtrat berufen werden. Er wird für fünf Jahre (2024 bis 2029), nach demokratischen Grundsätzen gewählt. Dazu ist die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlich. Die Wahlen sind allgemein, gleich, geheim, unmittelbar und frei. Der Wahltag wurde auf Sonntag, 10. November 2024, festgelegt.

  • Wer kann an der Wahl teilnehmen?

    An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis/Wahlscheinverzeichnis der Stadt Alzey eingetragen ist.

  • Wer wird in das Wählerverzeichnis/Wahlscheinverzeichnis eingetragen?

    Ausländische Staatsangehörige und Personen, die neben der deutschen eine oder auch mehrere andere Staatsangehörigkeiten (sog. Doppelstaatler oder Mehrstaatler) besitzen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Eingebürgerte Deutsche und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen sich vorher auf Antrag persönlich in das Wählerverzeichnis im Wahlamt eintragen lassen. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

    • die Einbürgerungsurkunde oder der Aufnahmebescheid
    • der Vertriebenenausweis oder ein anderes Dokument, das die Herkunft bestätigt.

    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag kann in der Zeit bis zum 08. November 2024, 12 Uhr beim Wahlamt erfolgen.

  • Einreichen der Wahlvorschläge/Listen

    Die Wahlvorschläge/Listen können von

    • Parteien
    • Wählergruppen
    • Verbänden
    • sonstige Organisationen

    bis zum 23. September 2024, 18 Uhr, im Wahlamt der Stadt Alzey eingereicht werden.

  • Wie sind die Wahlvorschläge einzureichen?

    Die Wahlvorschläge sind schriftlich auf den von der Stadt Alzey zur Verfügung gestellten amtlichen Vordrucken einzureichen. Die Vordrucke sind im Wahlbüro erhältlich oder können im Abschnitt Formulare heruntergeladen werden.     

  • Wie wird über die Zulassung der Listen entschieden?

    Zu gegebener Zeit entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung darüber, welche Listen zur Wahl zugelassen werden. Dies wird danach in der Allgemeinen Zeitung Alzey öffentlich bekanntgemacht.

  • Wo kann ich mich über die Beiratswahl informieren?

    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz unter www.agarp.de

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