Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 wird nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten am ____________ in der Bundesrepublik Deutschland der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Hierbei bestimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme ihren Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtiges Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025
Aufgaben des Deutschen Bundestages
Einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Deutschen Bundestages können Sie sich auf dessen Internetseite verschaffen:
Stimmrecht
Stimmberechtigt bei Wahlen zum Deutschen Bundestag sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetztes (BWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht aufgrund eines Richterspruchs nach § 13 des BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Hierbei ist die Gemeinde oder Stadt zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Bekanntmachungen
Briefwahlbüro der Stadt Alzey
Hinweis: Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und einer damit verbundenen Verkürzung der entsprechenden Fristen, z.B. zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der Beschaffung von Wahlvordrucken und Stimmzetteln, ist das Briefwahlbüro voraussichtlich erst ab 10.02.2025 geöffnet. Es verbleibt somit im Vergleich zu sonstigen Wahlen wesentlich weniger Zeit, die Briefwahlunterlagen zu versenden und rechtzeitig zurückzusenden.
Es ist nicht auszuschließen, dass bedingt durch diese Situation Briefwahlunterlagen den Wählenden nicht rechtzeitig erreichen. Ebenso ist es möglich, dass bei einer verspäteten Rücksendung der Unterlagen diese nicht rechtzeitig bei den Briefwahlvorständen eingehen. Im Landkreis Alzey-Worms wird die Briefwahl bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ausgezählt, die Briefwahlunterlagen müssen dort bis spätestens zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingegangen sein.
Sehr eng wird es bei Wählerinnen und Wählern, die sich im entfernten Ausland aufhalten, in Einzelfällen werden diese vielleicht nicht ihr Wahlrecht ausüben können.
Wir appellieren an alle Wählerinnen und Wähler nach Möglichkeit selbst in das Wahllokal zu kommen, um dort an der Urne zu wählen. Die Urnenwahl stellt eigentlich die Regel dar, die Briefwahl sollte die Ausnahme sein. Natürlich bleibt der Weg der Briefwahl bestehen und das Wahlbüro wird größte Anstrengungen unternehmen damit die Briefwählerinnen und Briefwähler rechtzeitig ihre Unterlagen erhalten.
Das Briefwahlbüro der Stadt Alzey für die Bundestagswahl ist voraussichtlich ab Montag, 10.02.2025 bis einschließlich Freitag, 21.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag bis Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag, 21.02.2025 zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Beantragung kann hierbei folgendermaßen erfolgen:- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels Brief an die zuständige Stadtverwaltung
- online - über den Dienst „Oliwa“, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
(möglich bis 19.02.2025, 12:00 Uhr, da die Wahlunterlagen postalisch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden müssen), - online - über den Dienst „Oliwa“, unter www.tbk.ewois.de
(Details werden noch bekanntgegeben). - per Fax an 06731 495-207 oder
- per E-Mail an die Stadtverwaltung Alzey an: briefwahl@alzey.de
DIE BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN PER TELEFON IST NICHT MÖGLICH!
Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und/oder gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
Bei der Beantragung per E-Mail geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.
Die Beantragung über den Online-Dienst "Oliwa" ist voraussichtlich bereits vor der Öffnung des Briefwahlbüros möglich. Details hierzu werden zeitnah bekanntgegeben. Per E-Mail können Sie die Briefwahlunterlagen auch schon früher beantragen, bitte beachten Sie hierbei aber die o.g. Angaben, die wir zur Bearbeitung des Antrags benötigen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Alzey schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Kontakt
Bei Rückfragen verwenden Sie bitte nachfolgende Kontaktmöglichkeiten: