Drei Mensch ärgere Dich nicht Figuren in Schwarz Rot Gelb stehen mit einem Würfel auf einem Wahlzettel

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Hierbei bestimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme ihren Wahlkreisbewerber. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

  • Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

  • Aufgaben des Deutschen Bundestages

    Einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Deutschen Bundestages können Sie sich auf dessen Internetseite verschaffen:

  • Info-Material "Schutz der Bundestagswahl"

  • Stimmrecht

    Stimmberechtigt bei Wahlen zum Deutschen Bundestag sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetztes (BWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,

    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht aufgrund eines Richterspruchs nach § 13 des BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • Deutsche im Ausland

    Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Hierbei ist die Gemeinde oder Stadt zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

  • Bekanntmachungen

  • Briefwahlbüro der Stadt Alzey

    Hinweis: aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und einer damit verbundenen Verkürzung der entsprechenden Fristen, z.B. zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der Beschaffung von Wahlvordrucken und Stimmzetteln, können Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 10.02.2025 ausgestellt werden. Das Briefwahlbüro ist ab 03.02.2025 geöffnet, um die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu gewährleisten (siehe Bekanntmachungen) und Briefwahlanträge entgegenzunehmen – Briefwahlunterlagen können in dieser Woche aber noch nicht ausgestellt werden – ebenso kann noch nicht vor Ort gewählt werden. Im Vergleich zu sonstigen Wahlen verbleibt für die Briefwahl somit wesentlich weniger Zeit, dies gilt auch für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen.

    Es ist nicht auszuschließen, dass bedingt durch diese Situation Briefwahlunterlagen den Wähler nicht rechtzeitig erreichen. Ebenso ist es möglich, dass bei einer verspäteten Rücksendung der Unterlagen diese nicht rechtzeitig bei den Briefwahlvorständen eingehen. Im Landkreis Alzey-Worms wird die Briefwahl bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, ausgezählt. Die Briefwahlunterlagen müssen dort bis spätestens zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr eingegangen sein.

    Sehr eng wird es bei Wählerinnen und Wählern, die sich im entfernten Ausland aufhalten, in Einzelfällen werden diese vielleicht nicht ihr Wahlrecht ausüben können.

    Wir appellieren an alle Wählerinnen und Wähler nach Möglichkeit am Wahlsonntag selbst in das Wahllokal zu kommen, um dort an der Urne zu wählen. Die Urnenwahl stellt eigentlich die Regel dar, die Briefwahl sollte die Ausnahme sein. Natürlich bleibt der Weg der Briefwahl bestehen und das Wahlbüro wird größte Anstrengungen unternehmen, damit die Briefwähler rechtzeitig ihre Unterlagen erhalten.

    Ab voraussichtlich Montag, 10. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Hellgasse 16 abgeholt werden. Dazu werden die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis benötigt. Da die Stimmzettel in mehreren Chargen ausgeliefert werden und die beantragten Briefwahlunterlagen aufgrund des Postweges vorrangig behandelt werden, kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ab wann die Stimmzettel im Briefwahlbüro endgültig zur Abholung bereit liegen. Wir bitten um Verständnis und werden Sie rechtzeitig informieren.

    Um möglichst vielen Wahlberechtigten die persönliche Abholung oder Abgabe der Briefwahlunterlagen zu ermöglichen, wurden die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros angepasst:

    • Montag bis Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
    • Montag bis Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

    Die Beantragung kann hierbei folgendermaßen erfolgen:

    1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels Brief an die zuständige Stadtverwaltung

    2. online - über den Dienst „Oliwa“, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
      (möglich ab 27.01.2025 bis 19.02.2025, 12:00 Uhr, da die Wahlunterlagen postalisch rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden müssen),

    3. online - über den Dienst „Oliwa“, unter www.tbk.ewois.de

    4. per Fax an 06731 495-207 oder

    5. per E-Mail an die Stadtverwaltung Alzey an: briefwahl@alzey.de

    DIE BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN PER TELEFON IST NICHT MÖGLICH!

    Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und/oder gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

    Bei der Beantragung per E-Mail geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

    Die Online-Beantragung über den Dienst Oliwa (siehe oben) ist ab 27.01.2025 möglich. Per E-Mail können Sie die Briefwahlunterlagen auch schon früher beantragen, bitte beachten Sie hierbei aber die o.g. Angaben, die wir zur Bearbeitung des Antrags benötigen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab 10.02.2025.

    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Kreisverwaltung Alzey-Worms schicken oder unmittelbar in den Briefkasten der Kreisverwaltung, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, einwerfen.

    Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung eingeworfen werden.

  • FAQ (alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Bundestagswahl)

    Bundestagswahl 2025: Alles was man wissen muss! Wann wird ausgezählt? Welches Wahllokal ist das richtige? Bis wann kann man Briefwahl beantragen? Hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:

    Wann findet die Bundestagswahl statt?

    Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

    Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Alzey?

    In Alzey sind 13.465 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Bis Montag, 17. Februar, 11 Uhr, wurden bereits 4.553 Wahlscheine für die Briefwahl oder die Stimmabgabe im Briefwahlbüro (Hellgasse 16) ausgestellt.

    Kann ich noch Briefwahl beantragen?

    Ja, die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 18 Uhr persönlich im Briefwahlbüro (Hellgasse 16) beantragt und direkt ausgefüllt werden.

    Sollte ich meine Wahlunterlagen per Post zurücksenden?

    Ab Mittwoch, 19. Februar, empfiehlt Wahlorganisator Daniel Beiser, die Briefwahlunterlagen nicht mehr per Post zu senden, sondern direkt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, im Rathaus oder im Briefwahlbüro abzugeben, um die Stimmabgabe nicht durch mögliche Verzögerungen auf dem Postweg zu gefährden. Denn nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr eingegangen sind, werden gezählt.

    Wann ist das Briefwahlbüro geöffnet?

    Das Briefwahlbüro in der Hellgasse 16 hat diese Woche wie folgt geöffnet:

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr

    Was passiert mit meinen Briefwahlunterlagen bis zur Wahl?

    Eingegangene Briefwahlunterlagen werden bis zum Wahlsonntag sicher verwahrt. Ab 13 Uhr am Wahltag werden die Umschläge geöffnet und überprüft. Die Stimmzettel werden dann ungeöffnet in die Wahlurnen gelegt und ab 18 Uhr mit Schließung der Wahllokale parallel zu den abgegebenen Urnenstimmen ausgezählt.

    Wo finde ich mein Wahllokal?

    Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, genügt ein gültiger Personalausweis, um im zuständigen Wahllokal wählen zu können. Wählerinnen und Wähler, die nicht wissen, in welchem Wahllokal sie am Sonntag wählen gehen können, können dies per E-Mail unter briefwahl@alzey.de erfragen.

  • Kontakt 

    Bei Rückfragen verwenden Sie bitte nachfolgende Kontaktmöglichkeiten:

    +49 6731 495-201

    +49 6731 495-211

    +49 6731 495-202

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