Bekanntmachung - EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU‑Weinbaukartei 2022 ist spätestens bis zum 31. Mai 2022 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU‑Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2021 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2022 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Wir empfehlen die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de).
Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt- hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
55543 Bad Kreuznach