Sanierung des Alzeyer Obermarktes - Sachstand von März 2015 bis heute
Nach dem Bauende des Obermarktes im März 2015 zeigten sich in der Folgezeit immer wieder vereinzelte Stellen, an welchen sich Steine in der Fläche herauslösten und zu „kippeln“ begannen. Diese Stellen wurden nach Aufforderung mehrmals durch den Auftragnehmer instandgesetzt.
Zum Jahreswechsel 2017/2018 ergab sich innerhalb von ca. zwei Wochen eine dramatische Verschlechterung des Platzes. Das Schadensbild war nicht mehr punktuell, sondern stellte sich großflächig dar. Ein durch die Stadt bestellter Gutachter nahm diese Schäden auf. Gleichzeitig wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet. In der Folgezeit besserte die Baufirma diese großflächigen Schäden aus. Im Dezember 2018 traten diese großflächigen Schäden wieder auf, worauf beim Landgericht Mainz ein „Selbstständiges Beweisverfahren“ eingeleitet wurde. Vor Ablauf der Gewährleistung erfolgte im März 2019 die formelle Geltendmachung der Ansprüche beim Auftragnehmer.
Von Oktober 2019 bis März 2020 wurde vom gerichtlich bestellten Gutachter nach mehreren Öffnungen auf dem Obermarkt ein Gutachten zur Schadensursache erstellt, welches bei der mündlichen Anhörung im Oktober 2020 beim Landgericht Mainz thematisiert wurde. Hier ergaben sich mehrere Fragen bzw. weiterer Erläuterungsbedarf, so dass von Dezember 2020 bis Oktober 2021 ein erweitertes Gutachten einschl. weiterer Aufgrabungen erstellt wurde.
Zu diesem erweiterten Gutachten hatte die Stadt Alzey keine weiteren Fragen. Die Gegenseiten haben weitere Fragen. Die abschließende Fristsetzung war bis Januar 2022.
Nach Vorlage aller weiteren Fragen durch die Gegenseiten wird über das weitere Vorgehen mit unserem Rechtsanwalt und Gutachter entschieden.
(Stand 29.01.22)
Zeitleiste | Ereignis |
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März 2015 | Bauende des Obermarktes |
2015 bis Ende 2017 | Mehrmals punktuelle Schäden i.w. durch herauslösende und kippelnde Steine. Mehrere Instandsetzungen durch die Baufirma |
Jahreswechsel 2017/2018 | Dramatische Verschlechterung der Platzoberfläche. Die Symptome traten nicht mehr nur punktuell sondern großflächig auf. |
Januar 2018 | Einschaltung eines Gutachters zur Feststellung der Schäden und Einschaltung eines Rechtsanwaltes |
Januar 2018 bis August 2018 | Weitere Versuche der Baufirma zur Schadensregulierung |
Dezember 2018 | Erneutes großflächiges Auftreten der Schäden. Daraufhin wurde die Einleitung eines „Selbstständigen Beweisverfahrens“ beim Landgericht Mainz beantragt. |
März 2019 | Vor Ende der Gewährleistung erfolgte die Geltendmachung der Mängel bei der Baufirma. |
Oktober 2019 bis März 2020 | Erstellung des Erstgutachtens durch den gerichtlich bestellten Gutachter |
Oktober 2020 | Mündliche Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachters vor dem Landgericht Mainz. Es blieben einige Fragen offen. |
Dezember 2020 bis Oktober 2021 | Erstellung eines erweiterten Gutachtens (Zweitgutachten) des gerichtlich bestellten Gutachters einschl. weiterer Aufgrabungen. |
November 2021 | Seitens der Stadt Alzey sind keine weiteren Fragen offen |
Januar 2022 | Ablauf der Frist von neuen Fragenstellungen durch die Gegenseiten. Aktuell (28.01.2022) steht hierauf eine abschließende Antwort noch aus. |
Ab Februar 2022 | Beratschlagung über das weitere Vorgehen. |