Spielautomaten und Jugendschutz im Fokus: Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt in mehreren Gastro-Betrieben
Polizei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), der Feuerwehr, des Kommunalen Vollzugsdienstes Alzey und des Gewerbeamtes haben bei einer Kontrolle am Freitag, 24. November, in Alzeyer Gastronomiebetrieben mehrere Verstöße festgestellt. Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. In einem Fall ermittelt auch der Zoll.
In der Zeit von 21.30 Uhr bis 00.30 Uhr wurden zwei Shisha-Bars sowie zwei weitere Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet kontrolliert. Im Rahmen der Personenkontrollen, bei denen mit Unterstützung der Kriminalpolizei Worms und Beamten der Polizeiinspektion Alzey auch die Echtheit von Ausweisdokumenten mit Hilfe eines Scanners überprüft wurde, konnten keine Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt werden. Auch Luftmessungen in den Shisha-Bars ergaben keine Grenzwertüberschreitungen.
Anders sieht es in den Bereichen Schwarzarbeit, Geldspielautomaten und Tabakverordnung aus: In einer der Shisha-Bars besteht der dringende Verdacht der Schwarzarbeit. Darüber hinaus stellte die Glücksspielaufsicht der ADD in einer Shisha-Bar und in einer Gaststätte Verstöße gegen die Glücksspielverordnung fest. Ein illegales Glücksspielgerät wurde sichergestellt, zwei weitere Geräte wurden versiegelt und außer Betrieb genommen. In beiden Betrieben besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Gegen den Betreiber einer Shisha-Bar wird ebenfalls ermittelt. Auch hier besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung, nachdem bei der Kontrolle mehrere Behältnisse mit Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderolen aufgefunden wurden. Die weiteren Ermittlungen werden von der Zollverwaltung geführt.
In drei der vier kontrollierten Betriebe wurden darüber hinaus gewerberechtliche Verstöße festgestellt. Neben fehlenden Jugendschutzerklärungen konnten die Gewerbetreibenden zum Teil keine Erlaubnisdokumente für aufgestellte Spielgeräte oder Ausschankgenehmigungen vorlegen. In diesen Fällen müssen die Betreiber mit Ordnungswidrigkeitenverfahren und entsprechenden Bußgeldverfahren rechnen.