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Aus dem Stadtrat: Die wichtigsten Entscheidungen der Sitzung vom 29. April im Überblick


In seiner Sitzung am Montag, 29. April 2024, hat der Stadtrat wieder einige Projekte auf den Weg gebracht. Neben dem Thema Innenstadtentwicklung stand auch das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. Was sonst noch wichtig ist:

Neues Fördergebiet in der Alzeyer Innenstadt

Alzey nimmt das nächste Fördergebiet in Angriff. Einstimmig folgte der Stadtrat dem Beschlussvorschlag, das neue Fördergebiet "Innenstadt Nord" als städtebauliche Gesamtmaßnahme zur funktionalen und städtebaulichen Aufwertung aufzunehmen. Der vom Planungsbüro Stadtimpuls vorbereitete Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird mit den noch zu erstellenden Unterlagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht.

Mit dem neuen Fördergebiet sollen neben privaten Modernisierungsmaßnahmen auch umfangreiche öffentliche Baumaßnahmen und ein engagiertes Zentrumsmanagement gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die klimagerechte Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Innenstadt. Ziel ist es, die Innenstadt als attraktiven Aufenthaltsort zu stärken und mit kreativen Ideen dem teilweisen Ladenleerstand entgegenzuwirken. Die Arbeit für das neue Fördergebiet soll mit den bereits bestehenden Arbeitsgruppen (Runder Tisch, Innenstadtbeirat und Zentrumsmanagement) verknüpft werden. Die Maßnahmen im Fördergebiet sollen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bewohnern und Akteuren der Innenstadt entwickelt und umgesetzt werden. Im Falle einer Förderzusage noch in diesem Jahr wird umgehend mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) begonnen. Konkrete Maßnahmen für das 17,7 Hektar große Gebiet stehen derzeit noch nicht fest.

Innenstadtbeirat gründet sich

Der nächste Schritt in der Innenstadtentwicklung steht an. Seit April 2023 ist das Büro Stadtimpuls aus Landau im Rahmen des Bundesförderprogramms in der Alzeyer Innenstadt aktiv. Neben dem City-Büro, das als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dient, die Ideen zur Aufwertung der Innenstadt haben, wurden in mehreren Runden Tischen und Workshops konkrete Ideen erarbeitet, wie die Innenstadt mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger weiter belebt werden kann. Der nächste Schritt ist nun die Gründung eines Innenstadtbeirates. Dieser soll im Rahmen eines eigenen Budgets von 25.000 Euro kleinere Maßnahmen unbürokratisch beschließen und umsetzen können. Die dafür notwendige Richtlinie zum Verfügungsfonds im Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" wurde vom Stadtrat bei drei Enthaltungen beschlossen.

Neue Innenstadt-Impulse

Im Rahmen des Landesförderprogramms "Innenstadt-Impuls" werden Projekte in der Alzeyer Innenstadt mit bis zu 90 Prozent gefördert. Erste Maßnahmen wie Mobiles Grün, der Fotopoint auf dem Museumsplatz oder die Bürgerwoche, die vom 13. bis 17. Mai im JUKU stattfindet, konnten durch die Fördergelder bereits realisiert werden. Als nächste Maßnahmen sollen unter anderem weitere Projekte zur Förderung des Wochenmarktes, eine Weihnachtsillumination auf dem Fischmarkt und begrünte Stadtmöbel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Alzeyer Innenstadt initiiert werden. Der Stadtrat stimmte den entsprechenden Förderanträgen einstimmig zu.

Stadtrat lehnt Rotor-Out-Regelung für künftige Windkraftanlagen ab

Im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe (ROP) im Bereich Windenergie hat die Stadt eine Stellungnahme abzugeben. Mit Unterstützung des Fachbüros für Raum- und Umweltplanung "JESTADET + Partner GbR" wurde eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet, deren Inhalt vom Stadtrat mehrheitlich gebilligt wurde.

Es ist vorgesehen, die Fläche bei Heimersheim als Vorrangfläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Auf anderen Flächen der Gemarkung Alzey sollen demnach keine neuen Windenergieanlagen errichtet werden. Zudem soll beim Repowering bestehender Windenergieanlagen die Rotor-in-Regelung angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass größere Anlagen künftig einen Mindestabstand von 780 statt 720 Metern zur Wohnbebauung einhalten müssen.

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