Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl erfolgt aufgrund der Auflösung des 20. Bundestages durch den Bundespräsidenten. Mit der Erststimme wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlkreiskandidaten, die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.
Die kurzfristig angesetzte Neuwahl bedeutet für Briefwählerinnen und Briefwähler ein sehr enges Zeitfenster. Wer sichergehen will, dass seine Stimme rechtzeitig im Briefwahllokal eingeht und gezählt wird, muss bei dieser Bundestagswahl besonders auf Fristen und Stichtage achten. Auch deshalb empfehlen das Wahlteam der Stadtverwaltung Alzey und Bürgermeister Steffen Jung den klassischen Gang zur Wahlurne am Sonntag, 23. Februar. "So können Sie ganz sicher sein, dass Ihre Stimme gezählt wird und Sie keine Frist versäumen", ermuntert Jung die Wählerinnen und Wähler zum Gang ins Wahllokal.
Informationen zur Briefwahl
Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt sich der Zeitraum für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen erheblich. Dies stellt insbesondere für Wählerinnen und Wähler im Ausland eine Herausforderung dar.
Das Briefwahlbüro der Stadt Alzey ist ab Montag, 3. Februar 2025, zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und zur Entgegennahme von Anträgen auf Briefwahl geöffnet. Mit der Ausstellung und dem Versand der Briefwahlunterlagen wird jedoch erst am Montag, 10. Februar, begonnen. Bis zur Bundestagswahl sind es dann also weniger als zwei Wochen. In dieser Zeit müssen die Briefwahlunterlagen bei den Briefwählern eintreffen, die Kreuze gesetzt und die Wahlunterlagen anan die Kreisverwaltung, die die Briefwahl zentral für den gesamten Landkreis Alzey-Worms auszählt, zurückgeschickt werden. Mit dem Erhalt der Briefwahlunterlagen bei den Wählerinnen und Wählern ist frühestens ab dem 13. Februar zu rechnen.
Bürgermeister Steffen Jung empfiehlt, möglichst am Wahltag selbst ins Wahllokal zu gehen: „Die Urnenwahl ist der sicherste Weg, um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird. Für Briefwählerinnen und Briefwähler wird unser Wahlamt alles tun, um die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Um Engpässe zu vermeiden, sollten die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich beantragt und abgegeben werden."
Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms eingegangen sein. Wer sichergehen möchte, dass die Wahlunterlagen bereits vor dem Wahlsonntag eintreffen, hat die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey, im Briefwahlbüro, Hellgasse 16 in Alzey, oder im Rathaus, Ernst-Ludwig-Straße 42 in Alzey. Damit stellen die Wählerinnen und Wähler sicher, dass die Unterlagen nicht wegen eventueller Verzögerungen auf dem Postweg verspätet eingehen und die Stimmen daher nicht gezählt werden können.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros Alzey
Das Briefwahlbüro ist vom 3. Februar bis zum 21. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Freitag: 8:00–12:00 Uhr
- Montag bis Mittwoch: 14:00–16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
- Freitag, 21. Februar 2025: 14:00–18:00 Uhr
Zusätzliche Öffnungszeiten werden bei Bedarf vor Ort und online bekannt gegeben.
Beantragungsmöglichkeiten für Briefwahlunterlagen
- Schriftlich: Über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per Brief
- Online: Über den Dienst „Oliwa“ ab 27. Januar 2025 (Link auf der Wahlbenachrichtigung und unter www.alzey.de)
- E-Mail: Mit den persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift) an briefwahl@alzey.de
- Persönlich: Mit Wahlbenachrichtigung oder gültigem Ausweis im Briefwahlbüro
Telefonische Anträge sind nicht möglich!
Wichtige Daten zur Bundestagswahl 2025
27. Januar 2025: Start der Online-Beantragung für Briefwahlunterlagen (Oliwa)
3. Februar 2025: Eröffnung des Briefwahlbüros (Antragsannahme, Einsicht ins Wählerverzeichnis)
10. Februar 2025: Start der Ausstellung und des Versands der Briefwahlunterlagen
13. Februar 2025: Voraussichtlich frühester Zeitpunkt, an dem die Unterlagen in Haushalten ankommen
23. Februar 2025: Wahlsonntag – Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms eingehen.