Die Alzeyer Innenstadt ist ein echtes Schmuckstück für Einheimische wie auch Besucherinnen und Besucher. Ihre historischen Gebäude, charmanten Gassen und das einmalige Flair prägen das kulturelle Gesicht unserer Stadt. Um dieses Erscheinungsbild zu schützen, gibt es die Gestaltungssatzung. Sie regelt, wie bauliche Anlagen und Werbeanlagen im Stadtgebiet gestaltet werden dürfen. So dürfen etwa nur 10 Prozent der Schaufensterflächen beklebt sein. Ziel dieser Vorgaben ist es, das harmonische und historische Stadtbild zu bewahren.
Doch in letzter Zeit sind in der Innenstadt - insbesondere in der Spießgasse, St.-Georgenstraße, Antoniterstraße und am Rossmarkt - vermehrt Verstöße gegen diese Regeln aufgefallen. Die Liste reicht von nicht genehmigten Werbeanlagen wie Auslegern, Schriftzügen und Schaukästen bis hin zu Fensterfolierungen, die weder angepasst noch genehmigt sind. Solche Verstöße stören nicht nur das Gesamtbild, sondern schmälern auch die Wirkung der Innenstadt als attraktiven Ort zum Bummeln und Verweilen.
Was ist die Gestaltungssatzung?
Die Gestaltungssatzung legt fest, wie Gebäude und Werbeanlagen in bestimmten Bereichen gestaltet werden dürfen, um das historische Erbe zu bewahren. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Änderungen an bestehenden Gebäuden oder Werbeanlagen. Ein zentraler Aspekt: Werbung darf präsent, aber nicht störend sein.
Die Stadtverwaltung ist hier keine Gegenspielerin, sondern möchte Gewerbetreibende dabei unterstützen, ihre Vorhaben mit der Satzung in Einklang zu bringen. Dabei lohnt es sich, frühzeitig mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel bereits bei der Bauantragstellung. Themen wie Schaufenstergestaltung und Werbepläne können so direkt abgestimmt werden, bevor es zu Problemen kommt. Das spart Zeit, Nerven und Kosten.
Verstöße und Maßnahmen
Bereits im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung mehrere Ortsbegehungen durchgeführt und die betroffenen Gewerbetreibenden schriftlich sowie mündlich über nicht genehmigte Werbung oder Schaufensterfolierungen informiert. Mit den Schreiben vom 2. April 2024 und 26. September 2024 wurden klare Aufforderungen gestellt: Die Werbeanlagen müssen entweder entfernt oder an die Gestaltungssatzung angepasst werden. Für Werbeanlagen ist indessen immer ein Bauantrag erforderlich.
Bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober 2024 blieb jedoch ein Großteil der Gewerbetreibenden untätig. Während die Verwaltung mit einzelnen Gewerbetreibenden im Gespräch ist, wurden jetzt 14 Verstöße an die Kreisverwaltung Alzey-Worms weitergeleitet. Die Bauaufsichtsbehörde wird diese Fälle prüfen. Bei weiterer Untätigkeit der Gewerbetreibenden werden die Verstöße sanktioniert.
Konsequenzen und Appell
Die Stadtverwaltung wird auch künftig die Einhaltung der Gestaltungssatzung kontrollieren – straßenzugweise und mit Nachdruck. „Wir bitten alle Gewerbetreibenden eindringlich, sich an die Regeln zu halten und offene Fragen frühzeitig mit dem Bauamt zu klären. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Alzeyer Innenstadt ihr einzigartiges Gesicht behält – für uns und für kommende Generationen", appelliert Bürgermeister Steffen Jung an die Gewerbetreibenden. "Dies ist auch Wunsch des Stadtrats und war einer der Hauptgründe für den Erlass der Gestaltungssatzung. Werden Verstöße gegen die Satzung geduldet, werden die bestraft, die sich an die Vorgaben halten und Werbeanlagen satzungskonform gestalten."
Wer Fragen hat oder Unterstützung bei der Umsetzung seiner Werbepläne benötigt, kann sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden.
Herr Jagla Philipp