Derzeit werden an mehreren Stellen im Stadtgebiet wieder Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt, um die Nistplätze der Saatkrähen unattraktiv zu machen. Ziel ist es, Verschmutzungen und Lärmbelästigungen in besonders sensiblen Bereichen zu reduzieren. "Gerade in Bereichen, die von Kindern und Familien genutzt werden, sind diese Maßnahmen notwendig und auch nur dort können wir per Genehmigung eingreifen", erklärt Bürgermeister Steffen Jung.
Seit einigen Jahren sorgt die unter Naturschutz stehende Saatkrähe durch ihre zunehmende Population im Stadtgebiet immer wieder für Ärger. Aufgrund ihres hohen europarechtlichen Schutzstatus kann nur zu Beginn des Brutgeschehens im Frühjahr und zugleich nur an bestimmten Standorten eingegriffen werden, um eine Ausbreitung der Kolonien in sensible Bereiche zu verhindern.
Betroffen sind in diesem Jahr folgende Standorte:
- Freizeitgelände "Am Herdry": 1 Baum, 1 Nest
- Spielplatz Kriemhildenstraße: 2 Bäume, 2 Nester
- Spielplatz Pfalzgrafenstraße: 1 Baum, 1 Nest
- KiTa Walter Zuber: 2 Bäume, 2 Nester
- Volkerstraße (Höhe Boulespielfeld): 3 Bäume, 6 Nester
Die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Dienstleistungsdirektion Süd (SGD Süd) erteilte der Stadt Alzey auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Maßnahmen an den besagten fünf Standorten im Stadtgebiet. Die Stadt beauftragte daraufhin kurzfristig eine Fachfirma mit dem Rückschnitt.
Doch nicht nur die genannten Standorte sind betroffen. Auch in anderen Teilen der Stadt sorgen Saatkrähen für Ärger. Besonders in der Bahnhofstraße belasten Lärm und Kot der Vögel die Anwohnerinnen und Anwohner. "Es kann nicht sein, dass die Menschen die Belästigung durch die Saatkrähen einfach hinnehmen müssen und teilweise nicht einmal mehr ihre Terrasse oder ihren Balkon nutzen können", sagt Jung. "Wenn die Lebensqualität so massiv beeinträchtigt wird wie in der Bahnhofstraße, muss der Gesetzgeber handeln und nach Lösungen suchen."
Die Stadt Alzey bleibt diesbezüglich in Kontakt mit den zuständigen Behörden und wird das Anliegen nochmals schriftlich an die zuständigen Stellen, allen voran an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, weiterleiten.