Das Alzeyer Schloss

Bürgermeister

Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters gemäß § 119 Landesbeamtengesetz (LBG)

Nebentätigkeiten und Ehrenämter gemäß § 119 Abs. 3 LBG

Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter

Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes hat der Bürgermeister bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.

Im Nachgang hierzu sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Alzey zu veröffentlichen.

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