Bericht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter
Nach § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes hat der Bürgermeister bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu informieren.
Im Nachgang hierzu sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Alzey zu veröffentlichen.
Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Bürgermeister Steffen Jung im Kalenderjahr 2023:
Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2023 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 18.03.2024 erfolgt.
Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Herrn Bürgermeister Steffen Jung im Kalenderjahr 2022:
Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2022 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 27.03.2023 erfolgt.