Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Voraussetzungen
- guter Qualifizierter Sekundarabschluss I
Ausbildungsbeginn und -dauer
Ausbildungsbeginn?
01.08.Die 3-jährige Ausbildung umfasst das Erlernen der Theorie und Praxis im ständigen Wechsel durch den wöchentlichen Besuch der Berufschule bzw. des Lehrganges.
Die theoretische Ausbildung
- An der Berufsbildenden Schule III in Mainz: In extra eingerichteten "Verwaltungsklassen" an der BBS, werden die Azubis an 1-2 Tagen in der Woche unterrichtet. Vermittelt werden dabei u.a. Kenntnisse in den Rechtgebieten Privatrecht, Dienst- und Arbeitsrecht, Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Sozialhilferecht, Polizeirecht etc.
- Am Kommunalen Studieninstitut in Mainz: Ergänzend zum Berufschulunterricht werden hier in 3 Lehrgängen die bereits in der Berufschule erworbenen Kenntnisse von Verwaltungsmitarbeitern praxisnah vertieft.
- Die Lehrgänge (Einführungs-, Haupt- und Abschlusslehrgang) überschneiden sich zeitlich mit dem Berufschulunterricht, sodass die angehenden Verwaltungsfachangestellten (VfA) in der "heißen Phase" ihrer Ausbildung wöchentlich 3 Tage in Mainz Unterricht haben.
Die praktische Ausbildung
- Während der Ausbildungszeit lernen die Azubis sämtliche Aufgabengebiete einer modernen Kommunalverwaltung kennen. Hierzu werden individuelle Ausbildungspläne erstellt, aufgrund dessen die Azubis den einzelnen Abteilungen bzw. Ämtern für jeweils ca. 3 Monate zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung übergangslos in allen Bereichen sachbearbeitend eingesetzt werden können.
- Außerdem ermöglicht dieser abwechslungsreiche Ausbildungsverlauf den Auszubildenden, eigene Neigungen zu erkennen und so sicherer ist die Richtung, die sie/er im späteren Berufsleben einschlagen will (z.B.: Personalabteilung - Ordnungsamt etc.), "herauszufiltern".
- Während der Ausbildungszeit lernen die Azubis sämtliche Aufgabengebiete einer modernen Kommunalverwaltung kennen. Hierzu werden individuelle Ausbildungspläne erstellt, aufgrund dessen die Azubis den einzelnen Abteilungen bzw. Ämtern für jeweils ca. 3 Monate zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung übergangslos in allen Bereichen sachbearbeitend eingesetzt werden können.
Nach der Prüfung?
Nach bestandener Abschlussprüfung sind die Auszubildenden (dann "Verwaltungsfachangestellte" bzw. "VfA") in der Lage, alle Aufgaben, die sich einer modernen Verwaltung stellen (beispielsweise: Berechnung und Auszahlung von Sozialhilfe, Aufgaben im Bereich Umweltschutz, Einwohnermeldeamt etc.) sachbearbeitend zu bewältigen.