Verwaltungswirt/in (m/w/d)
Voraussetzungen
- guter Qualifizierter Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsstand
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
Ausbildungsbeginn- und dauer
Beamtin/Beamter?
Ja, die Bewerber/Bewerberinnen werden zu Beginn der Ausbildung zu Anwärter/innen ernannt ("Beamtenverhältnis auf Widerruf").Ausbildungsbeginn?
01.07.Sonstiges
Die 2-jährige abwechslungsreiche Ausbildung (der sogenannte Vorbereitungsdienst) gliedert sich in die Erlernung der Theorie und der Praxis.Die praktische Ausbildung
Zwischen den Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung. Hierbei werden die Anwärter in den täglichen Geschäftsablauf der Verwaltung integriert und können so das erworbene Wissen umsetzen. Die Ausbildung wird gerade in diesen praktischen Ausbildungsbschnitten sehr abwechslungsreich, da möglichst viele der sehr unterschiedlichen Aufgabengebiete einer modernen Verwaltung einbezogen werden.
Die theoretische Ausbildung
- In der Eifelstadt Mayen:
Die Theorie wird hauptsächlich in 4 Lehrgängen von insgesamt 10 Monaten (Einführungslehrgang, Zwischenlehrgänge I + II sowie Abschlusslehrgang mit Abschlussprüfung) an der speziell hierfür eingerichteten Zentralen Verwaltungsschule in Mayen/Eifel (bei Koblenz) vermittelt.
Diese zentrale Verwaltungsschule für ganz Rheinland-Pfalz bietet mit entsprechend qualifizierten Dozentinnen und Dozenten die Gewähr für eine umfassende und den ständig steigenden Anforderungen an die Verwaltung gerecht werdende theoretische Ausbildung der Anwärter/innen. Hinweis: Da der Unterricht in Blockform von mehreren Monaten Dauer durchgeführt wird ist es notwendig, dass die Anwärter in Mayen für diese Zeit ein Zimmer anmieten.
- In der Landeshauptstadt Mainz:
Während der praktischen Ausbildung finden Arbeitsgemeinschaften statt, die zentral beim Kommunalen Studieninstitut in Mainz durchgeführt werden.
- In der Eifelstadt Mayen:
Und nach der Prüfung?
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt der/die Anwärter/in die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Dienst und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt" zu führen.
Sie/er kann dann im gesamten Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung (Beispielsweise: Sozial-, Jugend-, Ordnungsamt; Wirtschaft und Umweltschutz; Bauverwaltung etc.) sachbearbeitend eingesetzt werden.