Verfügungsfonds - Zukunftsstadt Alzey
Die Stadt Alzey fördert Ideen zur Belebung der Innenstadt
Die Stadt Alzey setzt seit dem Jahr 2022 mit Unterstützung durch das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ verschiedene Maßnahmen um, die zur Stärkung der Multifunktionalität und Resilienz der Innenstadt beitragen. Der Verfügungsfonds ist einer dieser Maßnahmen und wurde im Sommer 2024 eingerichtet, um Ideen und Maßnahmen umzusetzen, die zur Belebung der Innenstadt beitragen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind dafür finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 25.000 Euro vorgesehen. Der Verfügungsfonds setzt sich aus Fördermitteln des Bundes und einem städtischen Eigenanteil zusammen.
Was ist der Verfügungsfonds?
Die Stadt möchte die Umsetzung von guten Ideen zur Attraktivitätssteigerung und Belebung der Innenstadt unterstützen. Aus diesem Grund wurde mit Hilfe des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ein Verfügungsfonds (Innenstadtfonds) eingerichtet. Für den Verfügungsfonds stehen im Jahr 2024 und 2025 jeweils insgesamt 25.000 Euro bereit für Projekte im innerstädtischen Fördergebiet (Zentraler Versorgungsbereich der Stadt).
Wer kann Anträge einreichen?
Jeder, der eine Idee zur Belebung der Alzeyer Innenstadt hat, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Das können Privatpersonen, Vereine oder auch Unternehmerinnen und Unternehmer sein.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Eine beantragte Projektidee kann einen maximalen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro (75% der förderfähigen Kosten) erhalten.
Was kann gefördert werden?
Innerhalb des Fördergebietes können beispielsweise Veranstaltungen, Kunstprojekte, Stadtmobiliar, Begrünungsmaßnahmen, Freiflächenaufwertung, Ausstellungen, Aufwertungsmaßnahmen von Leerständen und vieles mehr gefördert werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Alle Maßnahmen müssen dem Allgemeinwohl dienen und zur Attraktivierung und Belebung der Innenstadt beitragen.
Wie ist der Ablauf?
- Projektidee
- Beratung durch das Zentrumsmanagement
- Antragstellung
- Innenstadtbeirat stimmt zu
- Durchführung der Maßnahme(n)
- Auszahlung des Zuschusses
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