Ohrschützer in gelb

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 den Lärmaktionsplan gemäß Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG des Europäischen Parlaments) und gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47d BImSchG) beschlossen.

Die Lärmaktionsplanung umfasst einen Erläuterungsbericht und Karten, die die besonders lärmbelasteten Wohnquartiere darstellen. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, welche zur Minderung der Lärmbelastung beitragen können.

Es wurden alle Straßen mit mehr als 6 Mio Kfz pro Jahr untersucht, dazu gehören die BAB 61, die BAB 63, die Schafhäuser Straße, Nibelungenstraße, Römerstraße (B 271), die Mainzer Straße, Berliner Straße, Weinrufstraße und Kreuznacher Straße.

Kartenausdruck vom Landesamt für Umwelt

Der Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung (3. Stufe) mit den strategischen Lärmkarten wird im Fachbereich 5 – Bauen und Umwelt – der Stadtverwaltung Alzey, Ernst-Ludwig-Straße 42, während der Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hier kann der Lärmaktionsplan und die Karten eingesehen werden: 

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